Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln hat im Fall eines rechtskräftig verurteilten Lehrers entschieden: Beamtenstatus erloschen, Besoldung wird zurückgefordert

Die Bezirksregierung Köln hat eine erneute und umfassende beamten- sowie disziplinarrechtliche Prüfung im Fall eines Lehrers durchgeführt, der erstinstanzlich wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. 

07.08.2026

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in diesem Fall, hat die Bezirksregierung den gesamten Sachverhalt unter Berücksichtigung der bisherigen strafgerichtlichen Feststellungen sowie der beamtenrechtlichen Vorgaben neu bewertet. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob der betroffene Lehrer die Voraussetzungen für den Verbleib im Beamtenverhältnis weiterhin erfüllt oder ob, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bereits jetzt weitergehende dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtlich in Betracht kommen.

„Wer als Lehrkraft das besondere Vertrauen von Kindern, Eltern und der Gesellschaft in schwerwiegender Weise erschüttert, muss mit massiven dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mir war aufgrund der mittlerweile vorliegenden Entscheidungen wichtig festzustellen, ob die derzeitige beamtenrechtliche Einordnung weiterhin tragfähig ist oder ob unverzüglich weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Der Schutz von Schülerinnen und Schülern und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst stehen über allem“, erklärte Regierungspräsident Gregor Lange.

Die Bezirksregierung Köln hat die Prüfung mit der gebotenen Priorität und Sorgfalt abgeschlossen und über das weitere Vorgehen entschieden. Dabei wurden sowohl der Schutz möglicher Betroffener als auch die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze berücksichtigt. Anhand der inzwischen vorliegenden Entscheidungen des BGH und des LG Köln, wurde insbesondere geprüft, welche beamtenrechtlichen Auswirkungen die eingetretene Teilrechtskraft hat. 

Gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BeamtStG endet das Beamtenverhältnis, wenn ein Beamter oder eine Beamtin im ordentlichen Strafverfahren durch das rechtskräftige Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. 

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2026 ist die Lehrkraft rechtskräftig im Sinne der Norm zu Einzelfreiheitsstrafen über einem Jahr verurteilt worden. Damit ist die Lehrkraft seit dem 25.03.2026 kraft Gesetzes kein Beamter mehr und hat somit auch keinen Anspruch mehr auf Besoldung. 

Zu viel erhaltene Besoldung ist zurückzuzahlen. Die Bezirksregierung Köln leitet nun alle weiteren Schritte ein um Ansprüche des Landes NRW geltend zu machen.

„Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass bei schwerwiegenden Vorwürfen gegen Lehrkräfte alle rechtlich zulässigen Maßnahmen konsequent geprüft und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – unverzüglich umgesetzt werden. Diesen Anspruch hat die Bezirksregierung Köln mit der Neubewertung erfüllt“, so Regierungspräsident Lange abschließend.

Hintergrund: Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen „pädokriminellen Lehrer“- 

Der Beamtenstatus des Lehrers endet nicht bereits aufgrund eines Geständnisses oder einer noch nicht rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG tritt diese Rechtsfolge grundsätzlich erst mit Rechtskraft eines entsprechenden Urteils ein. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen dem Dienstherrn beamten- und disziplinarrechtliche Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung, um den Dienstbetrieb und insbesondere Schülerinnen und Schüler zu schützen. Das bedeutet, dass der Fortbestand des Beamtenverhältnisses nicht mit einer weiteren Dienstausübung gleichzusetzen ist. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe können – und wurden im vorliegenden Fall – beamten- und disziplinarrechtliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehört das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (Ausübung des Lehrerberufs) unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Februar 2024, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens im März 2024, die vorläufige Dienstenthebung im Juli 2024 und die Kürzung der Dienstbezüge um 40 %.