Bezirksregierung
Köln

Cyberangriff auf SIT

Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine von Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheinisch-Bergischen-Kreises

06.12.2023

In dem vom Cyberangriff betroffenem Rheinisch-Bergischen-Kreis ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner derzeit nicht möglich. Die Frist für den Pflichtumtausch in diesem Kreis wird daher bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Vor dem Hintergrund der Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Die Frist für den Umtausch der Papier-Führerscheine läuft für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024 ab.

Aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) können die Fahrerlaubnisbehörden im Rheinisch-Bergischen-Kreis seit Anfang November nur sehr eingeschränkt arbeiten und sind auf die Amtshilfe der nicht betroffenen arbeitsfähigen Kreise angewiesen. Der Umtausch der Führerscheine ist in diesem Kreis zurzeit nicht möglich. Daher wird die Frist durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln nun für die Einwohnerinnen und Einwohner des Rheinisch-Bergischen-Kreises verlängert.

Für die Inhaberinnen und Inhaber (Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970) von Fahrerlaubnisdokumenten, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, wird die Frist zum Umtausch des Führerscheins durch die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Dies gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im des Rheinisch-Bergischen-Kreises haben.

Die Allgemeinverfügung  tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 18. Dezember 2023 in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen