Inhaltsseite Anzeigepflicht nichtionisierender Strahlen Die Verordnung regelt den Einsatz nichtionisierender Strahlung im kosmetischen und nichtmedizinischen Bereich am Menschen. Daraus ergeben sich insbesondere für Kosmetikbetriebe Pflichten (Anzeigepflicht und die Pflicht zum Fachkundenachweis)