Abgeschlossene Raumverträglichkeitsprüfungen.
Gemäß Landesplanungsgesetz NRW sollen für abgeschlossene Raumverträglichkeitsprüfungen die gutachterliche Stellungnahme inklusive Begründung für die Dauer von fünf Jahren veröffentlicht werden. Nachfolgend finden Sie die Übersicht der abgeschlossenen Verfahren sowie die entsprechenden Unterlagen.