Bezirksregierung
Köln

Geschäftsstelle Reanimation

Hier erhalten Sie Informationen zum RunderlassVerpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“.

Beratung

Die Geschäftsstelle Reanimation unterstützt durch die Fachberaterinnen und Fachberater alle Schulen bei der Implementation und Umsetzung des Runderlasses „Verpflichtung zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation ab Klasse 7“. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer FAQ-Liste, die Antworten auf häufig gestellte Fragen enthält.

Fortbildungen

Die Geschäftsstelle Reanimation bietet in Kooperation mit den medizinischen Partnern in allen Bezirksregierungen Präsenzfortbildungen zur Implementation und Umsetzung des o.g. Runderlasses an. Die aktuellen zentralen Fortbildungsangebote finden Sie unter  https://www.lfb.nrw.de/brk/109169.

Alternativ besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Online-Fortbildung der Deutschen Herzstiftung und der Björn-Steiger-Stiftung.

Auf Anfrage sind nach frühzeitiger Absprache und Verfügbarkeit auch Abruf-Veranstaltungen (in-house-Fortbildungen) für einzelne Schulen oder Schulverbünde möglich, bei denen dann ganze Fachgruppen oder Kollegien geschult werden können.

Aktuelle Termine

  • 02.02.2026: Mülheim a.d. Ruhr; Otto-Pankok-Gymnasium
  • 04.03.2026: Münster; Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3
  • 10.03.2026: Paderborn
  • 12.03.2026: Paderborn
  • 25.03.2026: Dortmund; Schulzentrum Dortmund Nette
  • 23.04.2026: Städteregion Aachen; Flughafen Merzbrück
  • 06.05.2026: Meschede; Kreishaus (Anmeldung in Kürze möglich)
  • 02.06.2026: Bielefeld; Helmholtz-Gymnasium  
  • 30.09.2026: Düsseldorf; Haus der Ärzteschaft
  • 25.11.2026: Mönchengladbach (Anmeldung in Kürze möglich)
  • 02.12.2026: Köln

Weitere Fortbildungstermine und Angebote sind in Planung und werden hier veröffentlicht.

Füllen Sie dieses Formular bitte digital aus und schicken es an
jens[dot]thumser[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (jens[dot]thumser@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Umsetzung des Projektes in den Schulen

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 (Sekundarstufe I) werden verpflichtend in Laienreanimation ausgebildet. Förder- und Ersatzschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Dabei stehen ihnen alle Unterstützungsangebote (z.B. Ausstattung mit Reanimationsphantomen, Präsenzfortbildung für Lehrkräfte) zur Verfügung.

 

Jede Schule entscheidet eigenständig darüber, wie die konzeptionelle Vermittlung unter den jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen (z.B. Schulform, Größe der Schule etc.) erfolgen soll. Die Vermittlung der Laienreanimation erfolgt in einer Doppelstunde.
Eine Vielzahl von Umsetzungsmöglichkeiten werden auf den Fortbildungsveranstaltungen zur Laienreanimation vorgestellt und zudem schulformspezifisch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern reflektiert (Umsetzungsmöglichkeiten: z.B. Integration in Fachunterricht, fächerübergreifende und fächerverbindende Konzepte, Projektarbeit, Integration in das Vertretungskonzept, Einbindung des Schulsanitätsdienstes etc.).

Material und Informationen rund um das Thema Laienreanimation werden im „Bildungsportal Wiederbelebung in der Schule“ und von der Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln bereitgestellt.
Die Internetpräsenz der Geschäftsstelle Reanimation befindet sich unter folgendem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/geschaeftsste… .

Die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler soll in der Regel von Lehrkräften der jeweiligen Schule selbst durchgeführt werden. Darüber hinaus können auch anerkannte Hilfsorganisationen, (Universitäts-)krankenhäuser und weitere von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Institutionen mit Einverständnis der Schulleitung Reanimationsausbildungen für Schülerinnen und Schüler durchführen – insbesondere für parallele Veranstaltungen in mehreren Klassen oder Aktionstage.
Eine eventuell notwendige Kostenübernahme muss vor der Erteilung des Auftrags mit der Schulleitung abgeklärt werden.

Es gibt keine formale Pflicht oder spezifischen Vorgaben zur Dokumentation. Es wird
jedoch empfohlen, die Ausbildung z. B. im Klassenbuch, in einer Teilnehmerliste oder
einem schulinternen Dokumentationssystem zu vermerken, um die regelmäßige
Durchführung nachweisen zu können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Lehrkräftefortbildung und Qualifikationen

Ja. Ein fachlicher Bezug oder sonstige Kompetenzen im Bereich Gesundheit /
Reanimation bieten allerdings für die spätere Umsetzung eine gute Grundlage. Auch
die Teilnahme an der Präsenzfortbildung ist unabhängig von der Fächerkombination
möglich.

Grundsätzlich ist kein gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich, idealerweise verfügen
Lehrkräfte, die die Ausbildung in Laienreanimation durchführen, aber über einen
entsprechenden Nachweis.

An jeder Schule müssen mindestens zwei Lehrkräfte zur Durchführung der Ausbildung
in Laienreanimation befähigt sein. Daher ist die Teilnahme von mindestens zwei
Lehrkräften pro Schule an der Präsenzfortbildung möglich.

Nein, grundsätzlich ist keine Teilnahme an einer Präsenzfortbildung erforderlich.
Die Sicherstellung der Fachkompetenz zur Vermittlung der Laienreanimation kann
auch durch andere Formate (z.B. Schulungsvideos oder Selbstlernkurse der
beteiligten Kooperationspartner) erfolgen.
Die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung hat allerdings viele Vorteile, nicht zuletzt
der Austausch über das Thema Laienreanimation betreffende Fragestellungen.

Nein. Die Sicherstellung der Kompetenzen der eingesetzten Lehrkräfte liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Schule. Eine regelmäßige Auffrischung der Inhalte kann
etwa mithilfe der Schulungsvideos oder Selbstlernkurse der beteiligten
Kooperationspartner erfolgen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Reanimationsphantome

Es sind zehn Reanimationsphantome pro Schule vorgesehen. Schülerinnen und Schüler können so in Kleingruppen (zwei bis drei Personen) abwechselnd die Durchführung der Herzdruckmassage einüben.

Nein, den Schulen entstehen keine Kosten.

Die Bestellung der Reanimationsphantome wird zentral über die Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln organisiert.
Das Bestellformular ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/geschaeftsste….

Das Konzept „Prüfen, Rufen, Drücken“ sieht keine Übung zur Atemspende vor, daher sind keine besonderen Hygieneartikel erforderlich. Zur Reinigung der Reanimationsphantome genügt eine milde Seifenlauge.