| Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
|---|---|
| Stadt Sankt Augustin | Bezirksregierung Köln |
- Mit Schreiben vom 25.09.2025 hat der Vorhabenträger (Stadt Sankt Augustin) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- Das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über die Gebiete der Stadt Sankt Ausgustin und der Stadt Troisdorf
- Die entsprechenden Unterlagen stehen in der Zeit vom 13.04.2026 bis zum 12.05.2026 auf der Internetseite der Städte Sankt Augustin (https://www.sankt-augustin.de/planung-bauen/aktuelle-beteiligungsverfahren/) und Troisdorf (https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/) und dem UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de) zur Einsichtnahme zur Verfügung; damit endet die Einwendungsfrist am 12.06.2026
- Einwenderinnen und Einwender erhalten keine Eingangsbestätigung