Bezirksregierung
Köln

Bildflug-Kooperation

Geobasis NRW bietet Kreisen und kreisfreien Städten an, Bildflüge gemeinsam durchzuführen.
Aus einer einzigen Befliegung entstehen sowohl die Landesstandardprodukte als auch zusätzliche kommunale Produkte – einmal erheben, mehrfach nutzen.

Ausgangslage und Zielsetzung

Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, erhebt im hoheitlichen Auftrag landesweit topographische Bildinformationen und befliegt dazu jährlich eine Hälfte des Landes im festen Turnus. Parallel dazu führen zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte eigene Bildflüge durch – häufig mit Schrägluftbildern und daraus abgeleiteten 3D-Produkten.

Liegen beide Vorhaben im selben Gebiet und Zeitraum, entstehen Doppelbefliegungen: Land und Kommune erheben dieselben Inhalte parallel – mit doppeltem Mittelaufwand und in Konkurrenz um dieselben Ressourcen wie Bildflugunternehmen, Wetterfenster und Flugfreigaben.

Im Pilotprojekt mit dem Kreis Coesfeld wurde im Frühjahr 2026 gemeinsam beflogen: Aus einer einzigen Befliegung entstanden sowohl die Landesstandardprodukte als auch ein vollwertiges 3D-Mesh für die Kommune. Auf dieser Grundlage soll das Kooperationsmodell schrittweise weiteren Kommunen geöffnet werden.

Was eine Kooperation umfasst

Eine Kooperation führt beide Vorhaben in einer Befliegung zusammen. Aus den einmalig erhobenen Rohdaten leitet Geobasis NRW die Landesstandardprodukte sowie ein vollwertiges 3D-Mesh ab. Ausschreibung, Vergabe und Prozessierung liegen bei Geobasis NRW; die Ableitung der Folgeprodukte erfolgt grundsätzlich im eigenen Haus nach AdV-Standard. Die Datensouveränität bleibt für beide Partner gewahrt.

Das Land trägtDie Kommune erhält
die Senkrechtbefliegung (Nadir) im Landesstandard mit 10 cm Bodenauflösungdie Schrägluftbilder (Oblique) im kommunalen Eigentum
die Ableitung der Landesstandardprodukte (vDOP, TrueDOP, bDOM)ein vollwertiges 3D-Mesh
die Qualitätskontrolle und Abnahme nach AdV-Standardsämtliche Landesstandardprodukte über die etablierten Bereitstellungswege

So melden Sie Ihren Bedarf an

Ihre Kooperationsanfrage melden Sie mit der Checkliste zur Kooperationsanfrage an. Sie steht auf dieser Seite zum Download bereit und ist die verbindliche Grundlage der Bedarfsermittlung. Senden Sie die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an die genannten Ansprechpartner (siehe unter Kontakt).

Die Checkliste erfasst die Kontaktdaten, die Bestätigung der vier Grundvoraussetzungen, die Bedarfsdarstellung und die Angaben zur Kooperationsfläche. Beizufügen ist die Kooperationsflächengeometrie als Shape oder GeoPackage (EPSG 25832).

Nach Eingang der Anfrage nimmt Geobasis NRW Kontakt auf und vereinbart einen Auftakttermin.

Angaben und Unterlagen, die zum Stichtag nicht vollständig vorliegen, können in der aktuellen Runde nicht berücksichtigt werden. Anfragen, die für den laufenden Zyklus zu spät eingehen, werden im nächsten Turnus berücksichtigt.

F R I S T E N   B I L D F L U G   2 0 2 7
Rückgabe der ausgefüllten Checkliste inkl. aller Unterlagenbis 24.07.2026
Bewertung aller eingegangenen Anfragenab 27.07.2026
Mitteilung über Zuschlag oder Ablehnung (mit Begründung)bis 05.08.2026
Ausarbeitung Kooperationsvereinbarung und Leistungsbeschreibungim Anschluss

Grundvoraussetzungen

Alle vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kooperation in Betracht kommt:

  1. Akzeptanz des Landesstandards hinsichtlich Bodenauflösung (10 cm GSD im Nadir),
  2. Einhaltung der AdV-Produkt- und Qualitätsstandards für Digitale Luftbilder als Qualitätsgrundlage,
  3. Bereitschaft zur Übernahme der durch die kommunalen Zusatzbedarfe entstehenden Mehrkosten und
  4. Lage der Kooperationsfläche in der Landeshälfte des betreffenden Bildflugjahres

Auswahlverfahren

Die Kapazität für Kooperationen ist begrenzt. Die Auswahl der Kooperationspartner erfolgt daher in einem transparenten, zweistufigen Verfahren.

Stufe 1 – Grundvoraussetzungen. Geprüft wird, ob die vier oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist eine davon nicht erfüllt, kommt eine Kooperation im betreffenden Bildflugjahr nicht in Betracht.

Stufe 2 – Bewertung. Übersteigen die Anfragen die verfügbare Kapazität, werden sie zum Bewertungsstichtag nach drei Kategorien bewertet: Vermeidung von Doppelbefliegung, Flächen- und logistische Eignung sowie Fristen und Mitwirkung. Die Gewichtung folgt dem Kernziel der Kooperation, der Vermeidung von Doppelbefliegungen: Am höchsten bewertet wird, ob ein sonst eigenständig durchgeführter Bildflug durch die Kooperation ersetzt wird. Bewertet wird ausschließlich, was ein Kreis auch tatsächlich beeinflussen kann; der Gebietszuschnitt selbst wird nicht bewertet. Maßgeblich ist der Bewertungsstichtag, nicht die Reihenfolge des Eingangs.

Aus der Bewertung ergibt sich die Reihenfolge der Aufnahme in das Kooperationsprogramm. Anfragen, die in einem Jahr nicht berücksichtigt werden können, werden nicht abgelehnt: Die Bewertung bleibt erhalten, kann bis zum nächsten Bewertungsstichtag weiter verbessert werden und wird im Folgeturnus erneut berücksichtigt. Nach dem Zuschlag werden Kooperationsvereinbarung und Leistungsbeschreibung in enger Abstimmung zwischen den Partnern ausgearbeitet.

Ablauf einer Kooperation

Von der Anmeldung bis zur Datenlieferung durchläuft jede Kooperation denselben strukturierten Ablauf:

  1. Interessenbekundung
    Einreichung der ausgefüllten Checkliste mit allen Unterlagen bis zum Bewertungsstichtag bei Geobasis NRW.
  2. Prüfung der Grundvoraussetzungen
    Feststellung, ob die Anfrage die Rahmenbedingungen erfüllt; nur bei vollständiger Erfüllung wird sie weiterverfolgt.
  3. Bewertung bei Kapazitätsengpass
    Übersteigen die eingegangenen Anfragen die verfügbare Kapazität, entscheidet die Bewertung über die Reihenfolge der Berücksichtigung.
  4. Abschluss der Kooperationsvereinbarung
    Die Kooperationsvereinbarung wird gemeinsam abgestimmt; die voraussichtliche Kostenbeteiligung wird auf Grundlage einer Kostenschätzung ermittelt und als fester Bestandteil in die Vereinbarung aufgenommen. Im Anschluss erfolgen Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der gemeinsamen Befliegung im Landesturnus.
  5. Prozessierung und Datenlieferung
    Geobasis NRW prozessiert die Rohdaten im Haus nach AdV-Standard und liefert die vereinbarten Produkte an den Kooperationspartner.

Kostenbeteiligung

Geobasis NRW trägt die Kosten der landeseigenen Erhebung in der bisherigen Form: die Senkrechtaufnahmen in der Bodenauflösung 10 cm und die Ableitung der Standardprodukte. Diese Kosten entstehen ohnehin im Landesturnus. Die Mehrkosten, die durch die kommunalen Zusatzbedarfe entstehen, trägt der kommunale Partner – insbesondere die Schrägluftbild-Aufnahmen sowie eine anteilige Beteiligung an zusätzlichen Lizenzkosten für die 3D-Mesh-Produktion.

Auf diese Weise entstehen keine Kosten für Leistungen, die eine Seite nicht angefordert hat; die Kostenaufteilung ist für jede Kooperation transparent nachvollziehbar. Die Höhe der Kostenbeteiligung wird vor Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung berechnet und mitgeteilt; eine Orientierungsgrößenordnung wird auf Anfrage genannt.