Bezirksregierung
Köln

Blut und Blutprodukte

Die Bezirksregierung Köln überwacht die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten.

Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten werden ebenfalls von der Bezirksregierung Köln überwacht. Dazu zählen unter anderem Fremdblut und daraus hergestellte Produkte, Eigenblut und periphere Blutstammzellen.

Für die Herstellung gelten die Voraussetzungen der §§ 13 - 18 Arzneimittelgesetz (siehe Arzneimittelherstellung). Darüber hinaus sind die besonderen Vorschriften des Transfusionsgesetzes (TFG) und die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) zu beachten. Qualitätsmängel sind der Bezirksregierung Köln unverzüglich zu melden.

Für die Zulassung von Blutprodukten ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.

Weitere Informationen zum Thema „Blut- und Plasmaspende“ erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und beim PEI.