Bezirksregierung
Köln

Wirk- und Hilfsstoffe

Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittelwirkstoffe herstellen, prüfen, lagern, verpacken oder in den Verkehr bringen, müssen diese Tätigkeiten bei der Bezirksregierung anzeigen und unterliegen der behördlichen Überwachung.

Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Behörde für den Umgang mit Arzneimittelwirkstoffen bei den im Regierungsbezirk angesiedelten Betrieben und Einrichtungen. Sie erteilt den entsprechenden Firmen und Einrichtungen nach Inspektion und bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen arzneimittelrechtliche Zertifikate bzw. Erlaubnisse.

Für die Tätigkeiten des Herstellens, Prüfens, Lagerns, Verpackens oder Inverkehrbringens von Arzneimittelwirkstoffen gelten nationale und internationale Gesetze, Verordnungen und Leitlinien, die den rechtlichen Rahmen genau festlegen.