Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Derzeit ist mit einer Bearbeitungsdauer von ungefähr 4 Wochen zu rechnen. Wir bitten höflich, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie bitten, stattdessen per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung der Approbation zuständig, wenn die Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln abgelegt wurde.
Persönliche Anspruchsvoraussetzungen
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Apotheker bzw. Apothekerin, wenn Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des pharmazeutischen Berufs ergibt und Sie des Weiteren in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des pharmazeutischen Berufes geeignet sind.
Auf die Staatsangehörigkeit kommt es bei der Erteilung der Approbation nicht mehr an.
Fachliche Anspruchsvoraussetzung
Sie verfügen über einen erfolgreichen Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland mit Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln.
Nach erteilter Approbation müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer Nordrhein anmelden.
Gebühren
Dienstleistung / Produkt | Gebühr |
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Entscheidung über die Approbation | Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 bis 1.000 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im konkreten Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand, der bei der Bearbeitung des Antrages anfällt. |