Bezirksregierung
Köln

Approbationserteilung als Apotheker oder Apothekerin

Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung der Approbation zuständig, wenn die Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln abgelegt wurde.

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Apotheker bzw. Apothekerin, wenn Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des pharmazeutischen Berufs ergibt und Sie des Weiteren in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des pharmazeutischen Berufes geeignet sind.

Auf die Staatsangehörigkeit kommt es bei der Erteilung der Approbation nicht mehr an.

Fachliche Anspruchsvoraussetzung

Sie verfügen über einen erfolgreichen Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland mit Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln.

Nach erteilter Approbation müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer Nordrhein anmelden.

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Entscheidung über die Approbation Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 bis 1.000 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im konkreten Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand, der bei der Bearbeitung des Antrages anfällt.