Bezirksregierung
Köln

Approbationserteilung als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (deutscher Abschluss)

Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung der Approbation zuständig, wenn die Abschlussprüfung eines deutschen Abschlusses im Regierungsbezirk Köln abgelegt wurde.

Persönliche Anspruchsvoraussetzungen:

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, wenn Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs ergibt und Sie des Weiteren in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufes geeignet sind.

Auf die Staatsangehörigkeit kommt es bei der Erteilung der Approbation nicht mehr an.

Fachliche Anspruchsvoraussetzungen:

Sie verfügen über einen

  • erfolgreichen Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland und haben die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln bestanden.

Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Approbationserteilung als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in über die einzureichenden Antragsunterlagen, die FAQ Hinweise sowie die Formulare.

Nach erteilter Approbation müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Psychotherapeutenkammer anmelden.

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Entscheidung über die Approbation Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 bis 1.000 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im konkreten Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand, der bei der Bearbeitung des Antrages anfällt.