Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Masseur(in) / medizinischer Bademeister

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Masseurinnen / Masseure / medizinische Bademeister/innen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung und die Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Masseurinnen und Masseure / medizinische Bademeister/innen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Ausbildungsschule beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Masseurin / zum Masseur / zur medizinischen Bademeisterin / zum medizinischen Bademeister beinhaltet im Eesentlichen die Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen mit dem Ziel, Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbstätigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Rehabilitationseinrichtungen, Kur- und Bädereinrichtungen, sportmedizinische Einrichtungen, Arztpraxen, Tätigkeit in eigener Massagepraxis.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Praktische Ausbildung von Praktikantinnen / Praktikanten für den Abschluss Masseur/in / medizinische/r Bademeister/in

Praxen und Einrichtungen, die Praktikantinnen / Praktikanten für den Abschluss Masseur/ medizinischer Bademeister nach deren Schulausbildung praktisch ausbilden möchten, bedürfen gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetzt - MPhG) einer Ermächtigung durch die Bezirksregierung. Die Ermächtigung ist kostenpflichtig. Die für die Praxis / Einrichtung örtlich zuständige Untere Gesundheitsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Antrag ab. Ein Antragsformular und ein Merkblatt stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).