Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Podologin / Podologe

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Podologieschulen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung und über die staatlich anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Podologieschulen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Podologieschule beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen beinhaltet im Wesentlichen die Mitwirkung bei der Vorbeugung, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen durch selbstständige Ausführung allgemeiner und spezieller fußpflegerischer Maßnahmen unter Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene, die rkennung von pathologischen Veränderungen oder Symptomen von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern sowie die Durchführung medizinisch indizierter podologischer (fußheilkundlicher) Behandlungen unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Arztpraxen, Einrichtungen der Altenpflege oder der Rehabilitation, Fußpflegepraxen und Kur- und Wellnesseinrichtungen.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).