Bezirksregierung
Köln

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Informationen richten sich an die Beamtinnen und Beamten, die eine Beihilfe nach der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO-NRW) geltend machen können. Für beihilfeberechtigte Tarifbeschäftigte gelten besondere Regelungen.

Beihilfefähig sind die Aufwendungen für die Beihilfeberechtigten, die berücksichtigungsfähigen Ehegatten und die berücksichtigungsfähigen Kinder. Nicht alles, was medizinisch möglich und optimal ist, ist auch beihilfefähig.

Die weiterführenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben, zum Beispiel auch wann eine vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich ist.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass diese Informationen nur einen begrenzten Ausschnitt aus dem umfangreichen Beihilfenrecht wiedergeben. Rechtsansprüche können Sie daraus nicht ableiten.