Bezirksregierung
Köln

Struktur- und Dorfentwicklung

Das Land gewährt Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes. Zweck der Förderung ist  der Erhalt und die Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.

Mit Mitteln der Struktur- und Dorfentwicklung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, durch die die Einwohnerinnen und Einwohner des ländlichen Raumes unterstützt werden den wirtschaftlichen, demografischen und sozio-kulturellen Veränderungen entgegenzutreten.

Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.

Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung, damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können. 

Förderanträge können ab dem 14. Februar 2024 auf der Förderplattform förderung.NRW, erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login, bis zum 15. April 2024 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird auch technisch nicht mehr möglich sein.