Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Was wird gefördert?
Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (Nr. 4 FöRi-MM)
Gefördert wird die Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen nach SUMP- Standards, die sich mit Personen- oder Güterverkehren oder einer Kombination beider Verkehre befassen.
Maßnahmen zur Digitalisierung (Nr. 5 FöRi-MM)
Gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, soweit diese nicht ausschließlich auf den öffentlichen Personennahverkehr im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW bezogen sind.
Mobilstationen (Nr. 6 FöRi-MM)
Mobilstationen sind Orte, die vorrangig die Aufgabe eines intermodalen oder multimodalen Verknüpfungspunktes erfüllen.
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements (Nr. 7 FöRi-MM)
Betriebliches Mobilitätsmanagement (Nr. 7.1 FöRi-MM)
Das Betriebliche Mobilitätsmanagement ist eine systematische und strategische Herangehensweise zur Förderung einer klima- und umweltfreundlichen sowie kosteneffizienten Mobilität von Beschäftigten auf Arbeitswegen, Dienst- oder Geschäftsreisen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls externe Verkehre, beispielsweise durch Kundinnen und Kunden berücksichtigt.
Schulisches Mobilitätsmanagement (Nr. 7.2 FöRi-MM)
Schulisches Mobilitätsmanagement geht über eine reine Verkehrserziehung von Kindern hinaus und berücksichtigt auch Aspekte der Umwelt- und Sozialerziehung. Es erweitert die Verkehrserziehung auch um Maßnahmen, die dazu dienen sollen, Schulwege mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Sonstige Maßnahmen des Mobilitätsmanagements (Nr. 7.3 FöRi-MM)
Mobilitätsmanagement ist die zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen über die Verkehrsplanung hinaus.
Einführung von Sharing-Diensten (Nr. 8 FöRi-MM)
Carsharing-Dienste (Nr. 8.1 FöRi-MM)
Bei Carsharing-Diensten werden im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Stationen mehrspurige Kraftfahrzeuge zur Nutzung gegen Entgelt oder im Rahmen der Nutzung des ÖPNV als ergänzende Leistung zur Verfügung gestellt.
Zweirad-Sharing Dienste (Nr. 8.2 FöRi-MM)
Bei Zweirad-Sharing-Diensten werden im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Stationen Zweiräder zur Nutzung gegen Entgelt oder im Rahmen der Nutzung des ÖPNV als ergänzende Leistung zur Verfügung gestellt. Als Zweirad im Sinne dieser Richtlinien zählen Fahrräder und Lastenräder und Lastenräder mit mehr als zwei Rädern jeweils auch elektrisch unterstützt, sowie E-Tretroller und elektrisch betriebene Motorroller.
Maßnahmen zur Förderung von nachhaltiger Stadtlogistik (Nr. 9 FöRi-MM)
Machbarkeitsstudien (Nr. 9.1 FöRi-MM)
Zuwendungsfähig ist die Erstellung von Machbarkeitsstudien, auch zu konkreten Einzelvorhaben, der nachhaltigen Logistik zwecks Abschätzung des Beitrags für die Umwelt in Bezug auf Kohlenstoffdioxid-, Stickstoffoxid- oder Lärmimmissionen und wie sich das aus der Machbarkeitsstudie hervorgehende Einzelvorhaben auf die Wirtschaftlichkeit, den Verkehrsfluss oder die Verkehrssicherheit auswirkt mit konkretem Umsetzungsplan.
Anbieterübergreifende Ladebereiche (Nr. 9.2 FöRi-MM)
Anbieterübergreifende Ladebereiche im öffentlichen Straßenraum sind gemäß Straßenverkehrsordnung anzulegen und durch Verkehrszeichen 230 auszuweisen. Die Geokoordinaten des Ladebereichs sind am Nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten zur Verfügung zu stellen.
Softwarelösungen (Nr. 9.3 FöRi-MM)
Softwarelösungen zur Unterstützung nachhaltiger urbaner Logistik umfassen Anwendungssoftware und die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, mittels derer sich Beiträge für die Umwelt, die Wirtschaftlichkeit, den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit realisieren lassen.
Antragsverfahren
Anträge können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres eingereicht werden. Über Ausnahmen hiervon entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.