Bezirksregierung
Köln

Beurlaubung

Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Beurlaubung

Beurlaubung ohne Dienstbezüge für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Beurlaubung aus familiären Gründen

Eine Lehrkraft hat die Möglichkeit beurlaubt zu werden, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreut bzw. pflegt. Die Beurlaubung ist bis zu einer Dauer von 3 Jahren, mit der Möglichkeit zur Verlängerung zu gewähren, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen

Eine Lehrkraft kann eine Beurlaubung bis zu einer Dauer von 6 Jahren beantragen, wenn am Arbeitsmarkt ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht und keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Diese Möglichkeit der Beurlaubung gilt nur für die Grund-, Haupt-, und Realschulen.

Altersbeurlaubung

Lehrkräfte, die das 55.Lebensjahr vollendet haben, können beurlaubt werden, sofern sich die Beurlaubung bis zum Eintritt in den Ruhestand erstreckt und keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

Beurlaubung ohne Dienstbezüge für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Beurlaubung aus familiären Gründen

Eine Lehrkraft hat die Möglichkeit ohne Dienstbezüge beurlaubt zu werden, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreut bzw. pflegt. Die Beurlaubung ist bis zu einer Dauer von 3 Jahren, mit der Möglichkeit zur Verlängerung, zu gewähren, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange dagegen vorliegen.

Beurlaubung aus sonstigen wichtigen Gründen

Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge kann beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

Sonderurlaub

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Sonderurlaub nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.

Arbeitsbefreiung

Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften gibt es die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung, gemäß dem Tarifvertrag der Länder.