Bezirksregierung
Köln

Mutterschutz

Der berufliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen birgt für schwangere Lehrerinnen besondere Gefährdungen. Die nachfolgenden Informationen sollen allen Beteiligten helfen, diese zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sobald einer Lehrerin ihre Schwangerschaft bekannt ist, sollte sie die Schulleitung unverzüglich darüber informieren. Mit der Mitteilung einer Schwangerschaft ergeben sich diverse Aufgaben für unterschiedliche Personen bzw. Institutionen. Hierbei kommt der Schulleitung als Verantwortliche für den Arbeits- und Gesundheitsschztz eine zentrale Rolle zu. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Ablaufplan. Die hierfür erforderlichen Formulare des BAD sind ebenfalls hinterlegt.

Die Schwangerschaft ist durch die Schulleitung zusätzlich auch dem Dezernat 56 anzuzeigen. Das benötigte Online-Mitteilungsformular ist verlinkt.

Zur persönlichen Beratung steht Ihnen der arbeitsmedizinische Dienst der BAD Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik GmbH zur Verfügung.

Darüber hinaus finden Sie weitere Handlungshilfen im hinterlegten Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sowie in der Broschüre "Mutterschutz bei beruflichen Umgang mit Kindern" des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.