Bezirksregierung
Köln

Ausstattungsoffensive NRW – zweites Ausstattungsprogramm Land

Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW

Ziel ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten zu ermöglichen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten gemäß Anlage 1.

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Note¬books und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Ausgaben für die Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs
  • Förderfähig sind alle seit dem 18.03.2021 vorgenommenen Beschaffungen im Rahmen des vorgenannten Zwecks.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Höchstbetrag bei der Anschaffung der mobilen Endgeräte in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).
  • Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf die Zuwendungsempfänger gemäß der Übersicht in Anlage 1 der Richtlinie aufgeteilt (Schulträgerbudget). Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Beantragung das ihm zugewiesene schulscharfe Schulförderbudget zu beachten

Wie funktioniert das Verfahren?

  • Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Musters in Anlage 2 zu bis zum 30. Juni 2022 zu stellen.
  • Die Anträge sind elektronisch sowie postalisch unter Beifügen der Anlagen bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
  • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Anforderung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids unter Verwendung des Musters gemäß Anlage 4. Bitte beachten Sie: Die Zuwendung darf auf Abruf des Zuwendungsempfängers nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als die zuwendungsfähigen Ausgaben bereits geleistet worden sind.
  • Der Zuwendungsempfänger weist binnen drei Monaten nach Durchführung die Verwendung der Zuwendung durch Übersendung eines Verwendungsnachweises gemäß Anlage 5 nach.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinie und dem Internetauftritt des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) NRW. Da mit einer Vielzahl von Anträgen zu rechnen ist, die auch in Ihrem Interesse zügig bewilligt werden sollen, sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab.

Anfragen übersenden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an das oben genannte Postfach.