Bezirksregierung
Köln

Förderung im ländlichen Raum

Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft das Land Nordrhein-Westfalen dabei, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum zu erhalten und zu entwickeln.

Im Rahmen regionaler Entwicklungsstrategien werden, etwa in der LEADER-Förderung, gemeinsame Lösungsansätze über die Gemeindegrenzen hinweg erarbeitet. Mit einem regionalen Entwicklungskonzept sollen regionale Stärken und Probleme aufgezeigt wer-den, um dann in einem Zukunftsentwurf konkrete Ziele und Projekte zu benennen. Bürgerinnen und Bürger sollen gemeinsam vor Ort gute Ideen einbringen und deren Umsetzung vorantreiben.

Diese Maßnahmen werden außer vom Bund und dem Land NRW auch von der EU gefördert.

Zum anderen sollen gezielt konkrete Maßnahmen in einzelnen Dörfern umgesetzt wer-den, die nicht regional, sondern lokal wirken.

Die Mittel für diese Maßnahmen werden ausschließlich vom Bund und dem Land NRW bereitgestellt.

Welche Bereiche und Projekte können gefördert werden?

Sicherstellung der Grundversorgung, dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, digitale Infrastruktur, Mobilität, Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität, demo-graphischer Wandel – all dies sind Themenbereiche, die sich in den verschiedenen Förderprogrammen wiederfinden.

Gefördert werden können

  • Maßnahmen in LEADER-Regionen
  • Maßnahmen in VITAL-Regionen
  • Maßnahmen zur Dorferneuerung und –Entwicklung
  • Ausbau der Breitbandversorgung
  • Wegenetzkonzepte und (demnächst) deren Umsetzung

Die Einzelheiten und Förderbedingungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten zu den einzelnen Bausteinen.