Bezirksregierung
Köln

Die Bezirksregierung prüft die Genehmigungsfähigkeit von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben und bearbeitet Bürgereingaben zu baurechtlichen Fragen.

Die Erhaltung, Stärkung und Entwicklung der Innenstädte ist ein wichtiges städtebauliches Ziel bei der Entscheidung über die Ansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Anträge für Vorhaben mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche sind daher von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde vor Genehmigung der Bezirksregierung vorzulegen. Hierbei sind die jeweiligen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen und eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer beizufügen.

Bürgereingaben

Bürgereingaben zur Überprüfung einer baurechtlichen Entscheidung werden im Rahmen der Fachaufsicht bearbeitet. Die Bezirksregierung ist Obere Bauaufsicht über die vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln sowie über diejenigen kreisangehörigen Gemeinden, in der der Kreis die Funktion der Bauaufsicht wahrnimmt.