Bezirksregierung
Köln

Die Bezirksregierung Köln prüft die Rechtmäßigkeit von kommunalen Flächennutzungsplänen. Sie berät Städte und Gemeinden bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe.

Flächennutzungsplan und Bebauungspläne

Städte und Gemeinden stellen Bauleitpläne auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im Aufstellungsverfahren unterrichten sie die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke ihrer Planung. Stellungnahmen hierzu können bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde z.B. während der einmonatigen Auslegung des Plans abgegeben werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgegeben. Viele Städte und Gemeinden informieren hierüber auch im Internet.

Der Flächennutzungsplan ist der Plan, in der die Städte und Gemeinden für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich hieraus ergebende Art der Bodennutzung darstellen. Bei der Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans prüft die Bezirksregierung nach Abschluss des kommunalen Verfahrens, ob hierbei die Bestimmungen des Baugesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften, zum Beispiel die Baunutzungsverordnung, beachtet wurden. Die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungspläne werden der Bezirksregierung nicht vorgelegt.

Großflächiger Einzelhandel

Sowohl die Erhaltung und Stärkung der Innenstädte als auch die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung sind landesplanerische und städtebauliche Ziele. Die Bezirksregierung berät die Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Konzepten zur Steuerung von Einzelhandels-Ansiedlungen.

Flächennutzungsplanverfahren

Nähere Informationen zu den Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für alle Kommunen im Regierungsbezirk

Das Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs. Der Planinhalt wird in einem zeichnerischen Teil in Form einer Planurkunde und in der zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts als Textteil umfassend dargelegt. Die Begründung hat zudem die Aufgabe, die Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.

Neben Plan und Begründung bildet die Verfahrensakte das Herzstück der Planung. Hierin werden die durchgeführten Verfahrensschritte transparent dokumentiert: Sämtliche Beschlüsse der jeweils zuständigen politischen Gremien und deren Ergebnis, erforderliche Bekanntmachungen zu den Beteiligungsverfahren, die in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und das Abwägungsverfahren.

Gerade bei zunehmender Digitalisierung besteht nach wie vor das Erfordernis, die Echtheit von Verfahrensunterlagen durch Datum, Unterschrift und ggf. Siegel zu belegen.

Die unter beigefügte Handreichung soll den Kommunen vor Antragstellung auf Genehmigung als Checkliste für eine vollständige und aussagekräftige Aktenführung zur Vorlage des Flächennutzungsplans bzw. seiner Änderungen zur Genehmigung dienen.

Die "Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche oder Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen" sind bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen unbedingt zu beachten.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen Rundverfügungen mit wichtigen Informationen zum Aufstellungsverfahren sowie weitere nützliche Hinweise in digitaler Form zur Verfügung.