Die Bezirksregierung ist zuständig für die Anerkennung und Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen, die staatliche Anerkennung von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung und die Genehmigung von Schulabschlusslehrgängen in der Weiterbildung.
Grundlage für die Anerkennung und damit auch die Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen ist das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG). Die Anerkennung einer Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist Grundlage für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Einmal im Jahr führt Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln außerdem als Bestandteil des sog. "Wirksamkeitsdialogs" die Regionalkonferenz Weiterbildung durch. Informationen zu den in NRW verfügbaren Weiterbildungsangeboten stellt eine entsprechende Suchmaschine bereit.
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