Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach den §§ 6 und 16 BImSchG der Covestro Deutschland AG, Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, vom 07.03.2025 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI-Anlage) öffentlich bekannt gegeben.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: beste verfügbare Technik) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die die Herstellung von organischen Grundchemikalien vom 07.12.2017.