Bezirksregierung
Köln

Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling

Änderung der Anlage zur Herstellung von Kieselsäure und Silikaten

26.02.2024
Genehmigungsbescheide immissionsschutzrechtlicher Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (§ 10 (8a) BImSchG)
Rhein-Erft-Kreis (BM)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling vom 25.01.2024 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kieselsäure und Silikaten (Anlage 11) öffentlich bekannt gegeben.

Die Genehmigung beinhaltet:

  1. den Abbruch der bestehenden Lärmschutzwand an der Südseite des Werksgeländes.
  2. die Errichtung einer neuen Schallschutzwand entlang der Südseite des Werksgeländes mit einer Höhe von 11,75 – 12,75 m.
  3. sowie die Durchführung folgender Lärmschutzmaßnahmen:
    • Austausch eines Fördergebläses,
    • Änderung der Abreinigungs-Betriebsweise an verschiedenen Filtern,
    • Verringerung des Abreinigungsdrucks an verschiedenen Filtern,
    • Schallisolierung einer Förderleitung,
    • Einhausung verschiedener Aggregate,
    • Verlängerung von Abluftschalldämpfern.

Für diese Anlage gelten die BVT-Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche, sowie ein BVT-Merkblatt. (BVT-Merkblatt: Herstellung anorganischer Grundchemikalien – Feststoffe und andere aus August 2007)