Genehmigung zum Einsatz von Holzpellets in den Kesseln 1 und 2 der Heizzentrale
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Metsä Tissue GmbH, Theo-Strepp-Straße 2-6, 52372 Kreuzau vom 07.08.2023 zur wesentlichen Änderung des Betriebs der Anlage zur Herstellung von Tissue-Hygienepapieren in 52372 Kreuzau, Theo-Strepp-Straße 2-6 durch die Änderung der Heizzentrale öffentlich bekannt gegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken in der in der Zellstoff- und Papierindustrie“.
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