Prüfungsumfang: Errichtung und des Betriebes eines Abgasaufbereitungssystems (Abgaswäscher)
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Shell Deutschland GmbH, Ludwigshafener Straße 1 50389 Wesseling vom 11.12.2023 zur wesentlichen Änderung der Rohöldestillation/CCR-Platformer (Anlage Nr.0018) öffentlich bekannt gegeben.
Die Genehmigung beinhaltet die Errichtung und Betrieb eines Abgasaufbereitungssystems (Abgaswäscher) im CCR-Platformer der Anlage.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments vom 09. Oktober 2014 für das Raffinieren von Erdöl und Gas.