Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln genehmigt den Doppelhaushalt der Stadt Bonn

Die Bezirksregierung Köln hat am 19. Mai 2025 die Genehmigung des Haushaltes der Stadt Bonn übergeben. 

19.05.2025

Der vom Rat der Stadt Bonn am 20. März 2025 beschlossene Doppelhaushalt 2025/2026 wurde der Bezirksregierung am 17. April 2025 angezeigt. 

Für die hohen Plandefizite sieht die Stadt Bonn die Verringerung ihrer allgemeinen Rücklage und den Vortrag von Jahresfehlbeträgen vor. Diese unterliegen dem Genehmigungserfordernis nach § 75 Abs. 4 GO NRW und § 84 Abs. 2 GO NRW. 

Der ursprünglich in den Rat eingebrachte Haushaltsentwurf wies hohe, immens wachsende Jahresfehlbeträge innerhalb des fünfjährigen Planungszeitraums 2025 bis 2029 auf. Diese hatten begründete Anhaltspunkte für die Annahme geboten, dass es - im Fall eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses - für die von der Stadt Bonn zu gewährleistende stetige Erfüllung ihrer Aufgaben der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bedürfen könnte. 

Der Stadt ist es im Laufe der Haushaltsberatungen insbesondere durch Intensivierung ihrer Konsolidierungsbemühungen gelungen, den starken Anstieg der Jahresdefizite einzudämmen und der Haushaltsentwicklung tendenziell einen Richtungswechsel zu ermöglichen. 

Nach Prüfung der Haushaltssatzung und der dazugehörigen Anlagen haben sich daher keine rechtlichen Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben.  

In Anerkennung der bislang von der Stadt Bonn ergriffenen Maßnahmen weist die Bezirksregierung in ihrem Genehmigungsbescheid vom 15. Mai 2025 dennoch ausdrücklich darauf hin, dass die hohen Plandefizite im gesamten Planungszeitraum eine weitere, deutliche Verstärkung der Konsolidierungsanstrengungen unerlässlich machen. Ziel darf hierbei nicht allein sein, Haushaltssicherungspflichten abzuwenden, sondern perspektivisch zurück zu einer dauerhaft geordneten Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz GO NRW zu gelangen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Bonn für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann nunmehr öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.