Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln genehmigt den Doppelhaushalt und das Haushaltssicherungskonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises

Die Bezirksregierung Köln hat am 23. Juni 2025 die Genehmigung des Doppelhaushaltes und des beantragten Haushaltssicherungskonzept 2025 - 2029 des Rheinisch-Bergischen Kreises übergeben.

23.06.2025

Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen ergeben sich nach Prüfung der Haushaltsanzeige und der dazugehörigen Unterlagen nicht. Die Genehmigung konnte mit Datum vom 03. Juni 2025 erteilt werden.

Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 31.861.953 € und im Haushaltsjahr 2026 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.713.868 € ausgewiesen. Zum Ausgleich dieses Jahresfehlbetrages ist im Haushaltsjahr 2025 zunächst ein vollständiger Verzehr der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.908.700 € vorgesehen. Zum Ausgleich der übrigen 21.953.253 € in 2025 wird darüber hinaus ebenfalls ein Verzehr der allgemeinen Rücklage erforderlich. Auch im Haushaltsjahr 2026 ist ein weiterer Verzehr der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.713.868 € vorgesehen. 

Die Reduzierung der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2025 entspricht einer prozentualen Verringerung der allgemeinen Rücklage in einem Haushaltsjahr von über 25 %, wodurch die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 56b KrO NRW ausgelöst wird.