Die Bezirksregierung Köln hat am 28. April 2025 die Genehmigung des Haushaltes der Stadt Aachen übergeben.
Der Rat der Stadt Aachen hat den Haushalt 2025 am 12. März 2025 beschlossen und die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde der Bezirksregierung am 18. März 2025 angezeigt.
Die Stadt Aachen beantragte gemäß § 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW die Genehmigung zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2025 i. H. v. rund 33,5 Mio. Euro. Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigung oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Haushaltssatzung und der dazugehörigen Anlagen nicht.
Im Genehmigungsbescheid vom 17. März 2025 fordert die Bezirksregierung die Stadt Aachen angesichts der hohen Defizite innerhalb des Planungszeitraums 2025 bis 2028 sowie damit einhergehender Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um rund 133 Mio. € dazu auf, ihre Konsolidierungsbemühungen deutlich zu verstärken, um perspektivisch zu dem Ziel einer dauerhaft geordneten Haushaltswirtschaft durch das Erreichen des Haushaltsausgleichs gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu gelangen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 kann nun gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.