Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln setzt Überschwemmungsgebiet des Ankerbaches neu fest

Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Ankerbaches im Regierungsbezirk Köln durch ordnungsbehördliche Verordnung neu festgesetzt.

22.02.2023

Das Überschwemmungsgebiet betrifft die Flächen im Bereich der Stadt Bonn.

Die ausgewiesenen Gebiete stellen dar, welche Flächen voraussichtlich bei einen 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden und dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. So hat die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zum Beispiel zur Folge, dass in diesen Bereichen nicht mehr gebaut werden darf, keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen und Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden darf. In Überschwemmungsgebieten dürfen auch keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können oder wassergefährdend sind, neue Baugebiete dürfen ebenfalls nicht ausgewiesen werden. Ausnahmen oder Genehmigungen von den genannten Verboten kann die zuständige Behörde zulassen, sofern die Hochwassergefahr nicht dadurch verschärft wird. Einzelheiten hierzu regelt das Wasserhaushaltgesetz (WHG) in § 78.