Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln sichert Einhaltung des Naturschutzrechts in der Stadt Köln

Die Bezirksregierung Köln als Höhere Naturschutzbehörde hat die Stadt Köln angewiesen, eine geplante rechtswidrige Befreiung nicht zu erteilen.

04.12.2024

Die Stadt Köln beabsichtigte im Bereich des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere im Stadtteil Müngersdorf die Fällung eines Altbaums mittels einer Befreiung nach §67 BNatSchG umzusetzen.

Die geplante Maßnahme betrifft einen geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) im Landschaftsplan der Stadt Köln, der -u.a. aufgrund der landschaftsprägenden Ensemblewirkung von Baudenkmal und Altbaumbestandeinem besonderen Schutz unterliegt.

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hatte zuvor bereits der Befreiung widersprochen, der städtische Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün (AKUG) sich nachfolgend durch Beschluss über deren Bedenken hinweggesetzt.

Die danach durchgeführte rechtliche Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln machte klar, dass die geplante Befreiung gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt, weil die durch den Förderverein umgesetzte, auf den Erhalt des Altbaums gerichtete bauliche Maßnahme die Erhaltung des Denkmals sowie den Schutz des Baumbestands in Einklang bringt. Ein für eine naturschutzrechtliche Befreiung zu begründendes Erfordernis zur Befriedigung eines öffentlichen Interesses, z.B. in Form einer hinreichend begründeten Schadenswahrscheinlichkeit, ist nicht gegeben. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist der Stadt Köln seit Juni 2024 bekannt.

In Kenntnis der Rechtslage kündigte die Stadt Köln kürzlich in einer Ratsvorlage an, die Befreiung erteilen zu wollen. Mit der Weisung, dem Antrag auf Befreiung nicht zu entsprechen, stellt die Höhere Naturschutzbehörde als Aufsichtsbehörde die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung der Unteren Naturschutzbehörde gemäß den Vorgaben des geltenden Naturschutzrechts sicher.