Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Köln, aus den Flüssen Sieg, Agger, Rur und Erft im Regierungsbezirk Köln und aus der Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt ab dem 29. Juli 2025 für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.
Aufgrund geringer Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten fließt in vielen Flüssen und Bächen sehr wenig Wasser.
Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen. So können der sensible Naturraum und die dort lebenden Pflanzen und Tiere geschützt werden.
Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2025. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden.
Auch bei kurzen und starken Regenereignissen kann für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Zum einen können mit dem Starkregen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse gelangen und so einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen. Zum anderen steigen die Wasserstände nur kurzzeitig an. Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft.
Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. Im Regierungsbezirk Köln sind das die Flüsse Sieg, Agger, Rur, Erft und Wupper. Im Fall der Wupper besteht auch die Zuständigkeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.