Wie in den Vorjahren kontrolliert die Bezirksregierung Köln zum Jahreswechsel den Verkauf von Feuerwerk im Groß- und Einzelhandel.
In der Zeit vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2024 findet der Feuerwerksverkauf statt. Bereits vorher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kölner Behörde zu Kontrollen unterwegs, um die Lagerbestände zu überprüfen.
Fakten die zur Sicherheit beitragen:
Im Handel
- Gesetzliche Höchstlagermengen einhalten
- Flucht- und Rettungswege freihalten
- Geeignete Feuerlöschmaßnahmen vor Ort bereithalten
- Beaufsichtigen der Verkaufsfläche
- Beschädigte Produkte oder Produktverpackungen sofort aus dem Verkauf nehmen
Bei der Nutzung
- Nur Feuerwerk abbrennen, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Erkennbar u.a. durch die Einstufung KAT F1 bzw. KAT F2 und CE-Kennzeichnung.
- Beachten der Gebrauchsanweisung
Im vergangenen Jahr kam es zu Verstößen beim Verkauf von Feuerwerk. Von Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik) bis hin zu Straftaten (z. B. Überlagerungen in den Verkaufsstätten als auch in Lagern) wurden die Kontrolleure der Bezirksregierung Köln fündig. Resultate hieraus waren unter anderem empfindliche Geldbußen.
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