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Köln

ALKIS – Standard

In Nordrhein-Westfalen wird ALKIS® bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Kernbaustein einer kommunalen Geodateninfrastruktur geführt. Die Führung des Liegenschaftskatasters ist Aufgabe der 53 Katasterbehörden.

ALKIS basiert auf einem bundesweiten Datenmodell zur Modellierung von Geobasisdatendaten, das von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) gepflegt wird und in der sogenannten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) dokumentiert ist. Dieser ALKIS-Standard wird in NRW um landesspezifische Anforderungen ergänzt bzw. erweitert.

Der ALKIS-Standard in Nordrhein-Westfalen liegt in der fachlichen Verantwortung des Innenministeriums NRW als Vorschriftengeber. Dieser bedient sich dabei der ALKIS-Pflegestelle bei Geobasis NRW als einer zentralen fachlich zuständigen Stelle für die Standardisierung und Harmonisierung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters an der Schnittstelle zwischen Land, Kommunen sowie Nutzern und ALKIS-Firmen. In NRW kommen ALKIS-Verfahrenslösungen verschiedener ALKIS-Firmen zum Einsatz. Sie werden über die ALKIS-Anwendergemeinschaften gepflegt.

Die ALKIS-Vorgaben NRW unterliegen dem Pflege- und Revisionsmanagement der ALKIS-Pflegestelle NRW. Dabei werden Revisionen seitens der AdV, der Kommunen, der ALKIS-Anwendergemeinschaften sowie ALKIS-Firmen behandelt und führen ggf. zu einer Fortschreibung der ALKIS-Vorgaben NRW.

Um den erforderlichen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Weiterentwicklung der ALKIS-Vorgaben NRW zu gewährleisten, gibt es das ALKIS-Lenkungsgremium NRW (ALKIS-LG). Das ALKIS-LG berät das für das Liegenschaftskataster zuständige Innenministerium über den Einsatz und die Weiterentwicklung von ALKIS und setzt sich aus Vertretern des Landes, der Kommunen, der ALKIS-Anwendergemeinschaften sowie Berufsverbänden im Vermessungswesen zusammen

Zurzeit setzen alle Katasterbehörden in NRW ALKIS-Verfahrenslösungen ein, die auf der AdV-Referenzversion GeoInfoDok Version 6.0.1 basieren. Die zugehörigen landesspezifischen ALKIS-Vorgaben NRW 6.0.1 finden Sie unter Empfehlungen.

Ergänzende spezifische Handlungsempfehlungen, Aufbereitungen sowie Anweisungen zu den landesspezifischen ALKIS-Vorgaben NRW 6.0.1 finden Sie in unserem Technischem Tutorium unter weitere Informationen (siehe unter Empfehlungen).

Ab dem 01.01.2024 basiert das Liegenschaftskataster NRW auf dem neue AdV-Referenzmodell AAA Version 7.1. Diesbezügliche Migrationsarbeiten laufen seit 2023 für alle 53 Katasterbehörden in NRW und sollen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Den jeweils aktuellen Stand der Umstellungsarbeiten können sie unter https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/9930456 einsehen. Die zugehörigen neuen landesspezifischen ALKIS-Vorgaben NRW 7.1 finden Sie unter "Empfehlungen".