Bezirksregierung
Köln

Gewässerentwicklung Siegburg-Zange geht weiter – Kooperation mit Stadt Siegburg

Bezirksregierung Köln schließt die Planung für weitere Gewässerentwicklungsmaßnahmen der Sieg im Bereich Siegburg Zange ab. 

21.11.2023

Hierbei konzentriert sich das Vorhaben auf wasserwirtschaftliche und 

naturschutzfachliche Aspekte, um eine nachhaltige Entwicklung des Gewässers im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten.

Bei Siegburg-Zange, im Mündungsbereich des Mühlengrabens, ist die naturnahe Entwicklung der Sieg auf einer Länge von circa 500 m vorgesehen. Der Planungsraum hierfür erstreckt sich auf Flächen rechts der Sieg, welche im Eigentum der Stadt Siegburg und 

des Landes NRW liegen. Ziel ist die Herstellung naturnaher Fließgewässerstrukturen, so dass sich neue Lebensräume (Laich- und Brutplätze) für unterschiedliche Tierarten entwickeln können. Durch die Schaffung einer breiteren Aue und 

die Anlage von Überschwemmungsflächen wird nicht nur die ökologische Vielfalt gefördert, sondern auch der Hochwasserschutz verbessert.

Aufgrund des starken Uferverbaus und des Höhenunterschiedes zwischen der Sieg und den angrenzenden vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen findet momentan keine eigendynamische Entwicklung statt. Beginnend bei Flusskilometer 10,5 wird das Siegbett daher auf einer Länge von circa 250 m nach Osten aufgeweitet. Das bisherige Bett von 30 m Breite wird zukünftig rund 75 m breit. Teile des östlichen Ufers werden zukünftig von der Sieg umflossen. Das Westufer (Stadtgebiet Sankt Augustin) bleibt im gesamten Planungsraum unverändert.         

Der Mündungsbereich des Mühlengrabens wird nach Osten verlegt und als verzweigter Einlaufbereich neugestaltet. Um der Erholungsfunktion hier gerecht zu werden, soll zudem eine neue Rad- und Fußwegverbindung sowie ein Aussichtspunkt erstellt werden.

Zur Realisierung der Gewässerentwicklungsmaßnahme sind die Bezirksregierung Köln und die Stadt Siegburg eine Projektkooperation eingegangen, in der die Stadt Siegburg ebenfalls als Planungsträger auftritt. So sollen die bei der Siegentwicklung anfallenden Bodenmassen zur Herstellung eines hochwasserfreien Untergrundes als Baugrund für das Gewerbegebiet „Zange II“ verwendet werden. Gleichzeitig kann im Rahmen der Siegentwicklung der für dieses Bauvorhaben benötigte Retentions-raumausgleich realisiert und sowohl ökologische als auch ökonomische Synergieeffekte optimal genutzt werden. Nach Durchführung der Umsetzungsplanung und Ausschreibung der Baumaßnahmen kann mit den Arbeiten begonnen werden. Der konkrete Zeitpunkt ist auch abhängig von der Wasserführung, da die Arbeiten nur bei niedrigen Wasserständen durchgeführt werden können.