Aufgrund weiterer Unterlagen, die durch den Schulträger im Laufe der Woche zur Verfügung gestellt worden sind, liegen der Bezirksregierung Köln neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Umgang der Schulleitung der Gesamtschule mit dem Schulkonto vor. Die Erkenntnisse, die aus dem Aufarbeitungsprozess zwischen Schule und Schulträger in Sachen Schulkonto resultieren, führen zu einer Neubewertung der straf- und dienstrechtlichen Auswirkungen des Handelns der Schulleitung in Windeck.
Die neue juristische Bewertung hat zu der Einschätzung geführt, dass durch den Umgang der Schulleitung mit dem Schulkonto bei einzelnen Buchungs-/Verrechnungsvorgängen möglicherweise Straftaten verwirklicht wurden.
Aus diesem Grund hat die Bezirksregierung Köln heute Strafanzeige gegen die Schulleitung bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt. Weiterhin wurde intern eine disziplinarrechtliche Prüfung der derzeit bekannten Vorwürfe in die Wege geleitet.
Die Schulleiterin und der stellvertretende Schulleiter wurden mit sofortiger Wirkung beurlaubt.
Damit der reguläre Schulbetrieb in Windeck auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird in den kommenden Tagen eine kommissarische Schulleitung durch die Kölner Behörde einberufen. Der Schulbetrieb ist gesichert.
Heute war die zuständige Abteilung der Kölner Bezirksregierung in Windeck und hat die Schule über die Entscheidung sowie nächste Schritte informiert.
Um die weitere Aufarbeitung der Vorgänge bezüglich Schulkontos voranzubringen, wird außerdem eine zusätzliche Lehrkraft eingesetzt, die sich ausschließlich um den Aufarbeitungsprozess zwischen Schulträger und Schule kümmern wird. Sowohl kommissarische Schulleitung als auch die Lehrkraft für die Aufarbeitung, werden durch Lehrpersonal von anderen Schulen besetzt.
Neben der Sicherung des Schulbetriebes, ist es weiterhin das Ziel der Bezirksregierung, dass die nötigen Schritte zur lückenlosen Aufarbeitung des Sachverhaltes in der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Gesamtschule schnellstmöglich umgesetzt werden.
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