Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 den Planentwurf für einen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zur Veröffentlichung und Beteiligung beschlossen.
Vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 bestand die Möglichkeit zu der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen einzureichen.
Insgesamt sind etwa 2500 Stellungnahmen eingegangen. Diese werden nun von der Regionalplanungsbehörde erfasst und ausgewertet. Anschließend werden Vorschläge erarbeitet, wie mit den einzelnen Eingaben umgegangen werden kann. Der Regionalrat hat dabei die Aufgabe, die unterschiedlichen Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Er entscheidet, ob der Planentwurf im Hinblick auf alle eingebrachten Stellungnahmen in Teilen oder insgesamt noch einmal angepasst wird, oder ob keine Änderung mehr notwendig ist.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien soll nach der Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen verabschiedet werden.