Bezirksregierung
Köln

Sondereinleiterlaubnis der Abwässer aus Explosionsereignis bei Currenta

Die Bezirksregierung Köln hat nun auf Grundlage eines umfassenden Abstimmungsprozesses unter Beteiligung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW), des Umweltministeriums und der Firma Currenta als Betreiberin der betroffenen Anlage eine entsprechende Einleitungserlaubnis für die gelagerten Lösch- und Reinigungswässer aus zwei Behältern sowie den Spülwässern erteilt.

06.01.2023

Das bei einem Explosionsereignis im letzten Jahr in einem Tanklager der Sonderabfallverbrennungsanlage in Leverkusen Bürrig angefallene Lösch- und Reinigungswasser wurde gemeinsam mit dem regulären Chemieparkabwasser in Stapeltanks der Kläranlage des Chemieparks aufgefangen und bis zur Beseitigung dort zwischengelagert. Aktuell lagern noch ca. 10.000 m³ in zwei Behältern auf dem Kläranlagengelände. Nach der Einleitung der Abwässer müssen die Behälter noch mit ca. 10.000 m³ gespült werden, so dass sich eine Gesamteinleitmenge von 20.000 m³ ergibt. Nach umfangreichen Laboruntersuchungen und einer ökotoxikologischen Bewertung wurde bestätigt, dass das aufgefangene Abwasser nach vorheriger Reinigung mit einem zweistufigen Aktivkohle-Filtersystem in die Gemeinschaftskläranlage eingeleitet werden kann.

Die Bezirksregierung Köln hat nun auf Grundlage eines umfassenden Abstimmungsprozesses unter Beteiligung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW), des Umweltministeriums und der Firma Currenta als Betreiberin der betroffenen Anlage eine entsprechende Einleitungserlaubnis für die gelagerten Lösch- und Reinigungswässer aus zwei Behältern sowie den Spülwässern erteilt.

Die Bezirksregierung Köln hat gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) zur Vorsorge gegen schädliche Einwirkungen auf die Gewässer für die Einleitung verträgliche Rahmenbedingungen beschrieben, unter denen eine konkrete Einleitung der Abwässer genehmigt werden kann. Diese Bedingungen gelten insbesondere bezüglich der Einleitung der kritischen Inhaltsstoffe Clothianidin und Capstone B. Clothianidin ist ein Insektizid, das als Rückstand in den Abfällen im Tanklager enthalten war, und Capstone B ist ein Bestandteil eines fluorhaltigen Feuerlöschmittels.

Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung Köln zum Schutz der Gewässer entsprechend strenge Auflagen und Vorsorgewerte in der Erlaubnis für die Einleitung dieser Abwässer vorgesehen. So ist das Abwasser insbesondere mittels eines zweistufigen Aktivkohlefilter-Systems vorzubehandeln welches redundant auszuführen ist bevor die Übernahme in die Gemeinschaftskläranlage mit anschließender Einleitung erfolgt. Ergänzend dazu wird ein intensives Begleit-Monitoring vorgeschrieben. Die Stoffe Clothianidin und Capstone B werden dabei zweimal täglich am Ablauf der Aktivkohlefilter gemessen. Weitere Einzelstoffe werden einmal täglich gemessen. Vorab durchgeführte Testläufe mit dem zu behandelnden Abwasser zeigen sehr hohe Eliminationsraten (> 99 %) durch die Aktivkohlestufen. Eine dauerhaft ausreichende Filterleistung ist dadurch gewährleitet, dass vor Erschöpfung der Filter ein frühzeitiger Austausch erfolgt. Insgesamt ist damit die schadlose Beseitigung der Abwässer aus dem Explosionsereignis sichergestellt. Eine abschließende Einleitungserlaubnis für die Lösch- und Reinigungswässer aus den dann noch verbleibenden zwei Behältern auf dem Chemparkgelände ist derzeit in Vorbereitung. Mit der Übernahme der Ereigniswässer in die Gemeinschaftskläranlage soll ab der zweiten Januarwoche 2023 begonnen werden.