Bezirksregierung
Köln

Spatenstich zum gemeinsamen Aufbau einer Landesunterkunft in Alfter

Am Mittwoch kamen der Kölner Regierungspräsident  Dr. Thomas Wilk sowie der Bürgermeister der Gemeinde Alfter, Dr. Rolf Schumacher, gemeinsam mit Vertreter:innen aus Verwaltung, Politik und Presse zum symbolischen Spatenstich für den Aufbau einer Landesunterkunft für Geflüchtete in Alfter-Witterschlick zusammen.

02.10.2024

Ziel ist es, im Laufe des kommenden Jahres auf dem von der Gemeinde angebotenem Grundstück mit einer Fläche von knapp 8000 Quadratmetern eine Unterbringungseinrichtung des Landes zu errichten. Durch das Zusammenwirken sollen möglichst zeitnah und kostensparend ca. 360 Unterbringungsplätze für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren geschaffen werden. Durch die Nähe zum Bahnhof Witterschlick sowie der dortigen Nahversorgung ist das Grundstück hierfür gut geeignet.

Bereits im April diesen Jahres unterzeichneten der Kölner Regierungspräsident  sowie der Bürgermeister der Gemeinde Alfter einen Kooperationsvertrag zur Durchführung des Aufbaus.

Mit dem Kooperationsvertrag wurde vereinbart, dass die Gemeinde Alfter alle Tief- und Hochbauleistungen übernimmt. Die Bezirksregierung Köln wird die noch aufzustellenden Wohncontainer anmieten und die Einrichtung mit der Unterstützung von Dienstleistern für Betreuung, Sicherheit und Verpflegung betreiben. 

Im Dezember 2023 hatte sich der Rat der Gemeinde Alfter einstimmig für das Projekt und eine Kooperation zwischen der Gemeinde und der Bezirksregierung Köln ausgesprochen. 

„Das gemeinsame Anliegen der Vertragsparteien liegt in der Schaffung einer neuen Landesunterkunft für Geflüchtete in Alfter, um dort geflüchtete Menschen angemessen und menschenwürdig unterbringen zu können und Obdachlosigkeit zu verhindern. Für die kollegiale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Alfter möchte ich mich ausrücklich bedanken.“, so der Kölner Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk.

Hintergund:

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) sieht vor, dass die Plätze der Landesunterkünfte auf die Aufnahmequote der Kommune angerechnet werden. Seit dem 1. Dezember 2023 verringert sich die Zahl der nach FlüAG NRW zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber um 100 Prozent der Anzahl der in einer Landesunterkunft vorgesehenen Aufnahmeplätze. Durch den Aufbau einer neuen Landesunterkunft in Alfter wird die Anzahl der dort nach FlüAG NRW unterzubringenden Geflüchteten in Höhe der Aufnahmekapazität der neuen Landesunterkunft reduziert.

Das Zusammenwirken beim Aufbau einer neuen Landesunterkunft in Alfter liegt im Interesse beider Vertragsparteien. Durch die Schaffung neuer Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten profitieren die Vertragspartner gleichermaßen.