Inhaltsseite Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Reisekosten Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG).
Inhaltsseite Trennungsentschädigung bei Vollabordnung / Versetzung / auswärtige Ausbildung Gemäß der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) werden im Zusammenhang mit bestimmten dienstlichen Maßnahmen zum Ausgleich der zwangsläufig anfallenden Mehrausgaben Entschädigungen gezahlt.
Inhaltsseite Blut und Blutprodukte Die Bezirksregierung Köln überwacht die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten.