Bezirksregierung
Köln

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden

Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Diese Kooperation ist ein den Religionsunterricht bereicherndes reguläres Angebot; sie ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne von Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz.

Die Evangelische Kirche im Rheinland, das Erzbistum Köln und das Bistum Aachen haben gemeinsame Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterzeichnet.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat in den Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ für interessierte Grundschulen, Schulen im Bereich der Sekundarstufe I oder Berufskollegs Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren aufgenommen.

Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auch auf die rückläufige Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ein. Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene evangelische oder katholische Identität – sowohl für sich selbst als auch in Beziehung zueinander – bewusst machen. Außerdem soll er zum kritischen Nachdenken anregen und dazu beitragen, sich der eigenen Konfession bewusster zu werden.

Der Religionsunterricht bleibt an das jeweilige katholische oder evangelische Bekenntnis gebunden. Evangelische Religionslehre und katholische Religionslehre bleiben eigenständige Fächer. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ändert daran nichts und folgt der Absicht „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“.

Auf der Seite des Ministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Den Antrag zur Konfessionellen Kooperation stellt die Schulleitung in Abstimmung mit den Fachkonferenzen und nach Information der Schulkonferenz.