Inhaltsseite Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Reisekosten Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG).
Inhaltsseite Reisekostenstelle In der Reisekostenstelle werden die Reisekosten berechnet und erstattet. Sie ist zuständig für die Beschäftigten der Behörde und für die Lehrkräfte an den Schulen (Ausnahme Grundschulen).
Inhaltsseite Blut und Blutprodukte Die Bezirksregierung Köln überwacht die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten.