Bezirksregierung
Köln

Sofern Sie Ihren Beruf als Arzt/Ärztin, Apotheker*in, Zahnarzt/Zahnärztin, Psychologischer Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nicht mehr ausüben und die Kammergebühren nicht länger entrichten möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation zu verzichten.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Formloses unterschriebenes Anschreiben, mit dem Inhalt, dass Sie auf Ihre Approbation verzichten
  2. Die Approbationsurkunde im Original (Sollte diese in Verlust geraten sein, benötige ich alternativ eine von einem Notar ausgestellte eidesstattliche Versicherung, aus der hervorgeht, dass Ihre Approbation in Verlust geraten und auch nach intensiver Suche nicht mehr auffindbar ist)

Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen, werden Sie von der für Sie zuständigen Kammer abgemeldet.

Für die Bearbeitung Ihrer Verzichtserklärung werden keine Gebühren erhoben.