Städte und einzelne Quartiere verändern sich und werden vor immer neue Herausforderungen gestellt. Land, Bund und Europäische Union unterstützen die Städte und Gemeinden bei diesem Wandlungsprozess mit Mitteln der Städtebauförderung.
Seit der Neuausrichtung der Programmstruktur im Jahr 2020 stehen drei Förderprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zur Verfügung:
Lebendige Zentren
Ziel des Programms „Lebendige Zentren“ ist die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung sowie der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, die Profilbildung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung der Nutzungsvielfalt.
Sozialer Zusammenhalt
Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" wird für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Hierdurch soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität samt Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden.
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Ziel ist, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung der von Strukturwandel betroffenen Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Das Strukturförderprogramm "REGIONALEN" bündelt unterschiedliche Fördermittel in ausgewählten Regionen. Dezernat 35 betreut die REGIONALE 2025 "Bergisches Rheinland", bestehend aus dem Rheinisch-Bergischen, dem Oberbergischen und dem Rhein-Sieg-Kreis, federführend für die Bezirksregierung Köln.
Ablauf und Förderbedingungen bei der Städtebauförderung
Gefördert werden insbesondere vorbereitende Untersuchungen und Planungen, öffentliche Baumaßnahmen, quartiersbezogene Ansätze von Privaten und Beteiligungsformate. Grundlage ist stets die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes der Stadtentwicklung.
Dezernat 35 berät die Kommunen im Vorfeld und in allen Projektphasen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte, Gemeinden und Kreise sowie der Landschaftsverband. Anträge werden in Dezernat 35 eingereicht, dort geprüft und anschließend bewilligt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) veröffentlicht jährlich das Stadterneuerungsprogramm. Darin werden alle Projekte benannt, für die eine Förderung beabsichtigt ist.
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat mit Programmaufruf vom 09.07.2020 das Sofortprogramm Innenstadt ins Leben gerufen. Damit werden 70 Mio. Euro zur Stärkung von Innenstädten und Zentren zur Verfügung gestellt.
Das Sofortprogramm ermöglicht den Städten und Gemeinden aktives Handeln für die eigene Innenstadt. Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:
- Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
- Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
- Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
- In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.
Antrags- und empfangsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie können die Mittel an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiterleiten.
Die Frist zur Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ bei der Bezirksregierung ist bis zum 15.11.2021 verlängert worden. Ferner wurden neue Fördertatbestände ergänzt.
Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft
Der Förderaufruf "Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft" unterstützt die Kommunen und Kommunalverbände im Rheinischen Revier bei städtebaulichen Herausforderungen des Strukturwandels.
Der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) verkündete Aufruf zielt auf die städtebaulichen Auswirkungen des Strukturwandels ab. Neben den sozialen und wirtschaftlichen Handlungsfeldern gilt es, städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Orts- und Stadtstrukturen attraktiv und funktionsfähig zu erhalten. Städtebauliche Qualität ist ein entscheidender Standortfaktor für die künftige Entwicklung der Region.
So können mit dem neuen Förderangebot u.a. Brachen wiedergenutzt, Funktionsschwächen von Zentren und Ortskernen beseitigt, nachhaltige Entwicklungsprozesse angestoßen sowie experimentelle Herangehensweisen unterstützt werden. Das bewährte Instrumentarium der Städtebauförderung wird dabei flexibilisiert und an die Anforderungen aus dem Strukturwandelprozess angepasst.
Das Dezernat 35 der Bezirksregierung Köln ist Bewilligungsbehörde für den Gesamtraum des Rheinischen Reviers: die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach.
Anträge können ohne Frist jederzeit gestellt werden.
Vor der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, die Projekte im Zuge eines Dialogverfahrens zu qualifizieren. Informationen zum Prozess, weitere Unterstützungsangebote der landeseigenen Starke-Projekte-GmbH sowie die Terminbuchung für das Dialogverfahren sind über das Internetangebot des MHKBG zugänglich.
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