Bezirksregierung
Köln

Fahrlehrerprüfungen

Die Tätigkeit als Fahrlehrerin / Fahrlehrer setzt unter Anderem eine Ausbildung voraus, die mit einer Prüfung vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss endet. Die sonstigen Voraussetzungen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Strassenverkehrsbehörde.

Wenn Sie Fahrlehrerin / Fahrlehrer werden möchten, benötigen Sie eine Ausbildung und stellen nach dem Ende der Ausbildung bei der für Sie zuständigen Strassenverkehrsbehörde einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Köln.

Ausbildung zur Fahrlehrerin / zum Fahrlehrer

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE erfolgt in zwei Stufen. Sie besteht aus einem Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einem anschließenden Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Die Fahrlehrerlaubnis für die weiteren Klassen wird nachträglich erworben. Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für die anderen Klassen.

Prüfung vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss

In NRW ist die Fahrlehrerprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss abzulegen. Neben dem Fahrlehrerprüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Köln gibt es den Fahrlehrerprüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Detmold. Die Zuständigkeit des jeweiligen Prüfungsausschusses richtet sich nach dem Wohnort des Anwärters oder dem Sitz der Ausbildungsstätte. Der Prüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Köln ist für die Wohnorte sowie die Sitze der Ausbildungsstätten in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zuständig. Sollte der Wohnort und der Sitz der Ausbildungsstätte in die Zuständigkeit verschiedener Prüfungsausschüsse fallen, können Sie wählen vor welchem der zuständigen Prüfungsausschüsse Sie die Prüfung ablegen wollen.

Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) stellen. Diese Behörde berät Sie und entscheidet über Ihre Zulassung zur Prüfung.

Die Prüfung ist für BE zweistufig. In der ersten Stufe sind nach der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte die fahrpraktische Prüfung sowie die Fachkundeprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) abzulegen. Nach Bestehen der Fachkunde beginnt mit dem anschließenden Praktikum in der Ausbildungsfahrschule, die 2. Stufe der Ausbildung. Sobald das Praktikum beendet wurde, können die Lehrproben im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht abgelegt werden. Für die Klassen A, CE, DE müssen weder Praktikum noch Lehrproben abgelegt werden. Jede Teilprüfung zweimal wiederholt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis sowie Informationen zur Durchführung der Fahrlehrerprüfung oder der Lehrproben können Sie den zur Verfügung gestellten Merkblättern entnehmen. Nähere Auskünfte z.B. über Ausbildungskurse erhalten Sie zudem bei den Fahrlehrerausbildungsstätten oder Sie wenden sich an Ihre Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Köln.