Bezirksregierung
Köln

Förderprogramm zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr

Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie nach den Richtlinien Corona-Schülerverkehr (aktualisierte Fassung vom 25.08.2022).

Wer wird gefördert?

  • Träger von Schulen im Sinne des Schulgesetzes
    • Kreise, Städte und Gemeinden
    • Landschaftsverbände
    • Träger von Ersatzschulen
  • Aufgabenträger des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV im des § 3 Absatz1 ÖPNVG NRW

Was wird gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Verstärker- bzw. Einsatzwagenfahrten im ÖPNV (Ziffer 2.1) sowie zusätzliche Fahrten im freigestellten Schülerverkehr parallel zu bereits vorhandenen Angeboten des ÖPNV (Ziffer 2.2). Zudem werden zusätzliche Fahrten im bereits eingerichteten freigestellten Schülerverkehr gefördert, soweit hierdurch bei Ausschöpfung aller Sitzplätze die Nutzung von Stehplätzen vermieden werden kann (Ziffer 2.3). Darüber hinaus werden nun zusätzlich Fahrten im bereits eingerichteten freigestellten Schülerverkehr zu Förderschulen gefördert, um eine Erhöhung des Abstandes zu Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesener Befreiung von der Maskenpflicht zu ermöglichen (Ziffer 2.4).

Gefördert werden jeweils die nachweisbaren Mehrausgaben

  • aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für zusätzliche Busverkehre im ÖPNV oder
  • aus den jeweiligen neuen oder angepassten vertraglichen Regelungen mit den jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen im Freistellungsverkehr

Wie sind die Konditionen?

  • Projektförderung
  • Anteilsfinanzierung bis zu einem Umfang von 100 Prozent

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Wann ist der Antrag zu stellen?

Eine Antragstellung ist bis zum 18.10.2022 möglich.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • Richtlinien Corona-Schülerverkehr
  • Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO

Was noch wichtig ist?

Zuwendungsvoraussetzung ist eine Erklärung darüber, dass die zusätzlichen Busse bzw. Fahrten über die regulär vorgesehenen Angebote hinausgehen und eine Entlastung im ÖPNV bzw. freigestellten Schülerverkehr zu den Schulanfangs- bzw. -endzeiten darstellen.

Bitte verwenden Sie zum Antragsformular zusätzlich die "Vorlage für Kalkulation". Ein Nichtverwenden ist zu begründen.