Das wichtigstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmenden abzuwenden. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit steht an erster Stelle. Die Bundesregierung hat in der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO vom 26.01.2021) zu § 1 Grundregeln explizit festgehalten, dass „Vision Zero“ die Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen ist, insbesondere keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden.
Die Bezirksregierung Köln als Obere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbehörde und Ansprechpartnerin für die unteren Straßenverkehrsbehörden. Das sind die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen Wir die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk.
Aufgabenbereich
Die Bezirksregierung Köln als Obere Straßenverkehrsbehörde hat unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vermeidung und Abbau von Verkehrsunfällen: gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaulastträgern und der Polizei werden Unfallhäufungsstellen analysiert und anschließend Lösungen zu deren Beseitigung erarbeitet und umgesetzt;
- Teilnahme an Sitzungen und Begleitung der Verkehrsschauen bei den Straßenverkehrsbehörden: durch die sorgfältige Durchführung von Verkehrsschauen können präventiv Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden;
- Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen;
- Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften bei der Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen im Regierungsbezirk;
- Ansprechpartnerin für verschiedene Belange, insbesondere in der Funktion als Mittelbehörde zwischen dem Verkehrsministerium und dem kommunalen Bereich.
Wichtig: Die straßenverkehrsbehördlichen Angelegenheiten für die Autobahnen in den Regierungsbezirken sind am 01.01.2021 von den Bezirksregierungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übertragen worden.
- Genehmigung der Lang-LKW Strecken. Die Bezirksregierung Köln bezieht die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Kreise sowie den Landesbetrieb Straßenbau mit ein, um die beantragten Strecken auf ihre Geeignetheit zur Befahrung zu prüfen. Die Bezirksregierung Köln bescheidet diesen Antrag. Eine geeignete Strecke wird in die Positivliste des Bundes eingetragen.
- Alle rechtlichen Fragen zum Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung.
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.
Die Bezirksregierung Köln hat auch die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden im Rahmen von Fahrschulen und Fahrlehrern, Fahrschulüberwachung, Fahrschulausbildungsstätten und Fortbildung von Fahrlehrern.
Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Köln es sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrs- und Transportleistungen für Personen und Güter im Regierungsbezirk Köln nachhaltig zu gewährleisten. Hierfür ist ein effizientes, umweltverträgliches und regionales Mobilitätsmanagement erforderlich. Dafür wurde im Jahr 2013 unter der Federführung der Bezirksregierung Köln ein Gremium zur Koordinierung des Regionalen Baustellenmanagements gegründet, das bundesweit einmalig ist und aktuell von Herrn Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk geleitet wird.
Die regelmäßige Koordinierung zwischen den Planungsträgern für den Straßen- und Schienenverkehr innerhalb der Regionen Köln-Leverkusen und Bonn-Rhein-Sieg stellt sicher, dass überlagernde Baumaßnahmen und somit unnötige Staus vermieden werden. Mitglieder dieses Gremiums sind: Verkehrsministerium NRW, Autobahn GmbH, örtliche Verkehrsbehörden, Straßen- und Schienenbaulastträger, Polizei, Versorgungsträger, Vertriebs- und Logistikverbände, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Köln-Messe, Flughafen Köln-Bonn, Technische Hochschule und örtliche Großunternehmen.