Bezirksregierung
Köln

Straßenverkehrsrecht

Das wichtigstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteil­nehmenden abzuwenden. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit steht an erster Stelle. Die Bundesregierung hat in der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs­ordnung (VwV-StVO vom 26.01.2021) zu § 1 Grundregeln explizit festgehalten, dass „Vision Zero“ die Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen ist, insbesondere keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden. 

Die Bezirksregierung Köln als Obere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbe­hörde und Ansprechpartnerin für die unteren Straßenverkehrsbehörden. Das sind die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen Wir die Ver­ant­wortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk.

Aufgabenbereich

Die Bezirksre­gierung Köln als Obere Straßenverkehrsbehörde hat unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel:

 

  • Vermeidung und Abbau von Verkehrsunfällen: gemeinsam mit den Straßen­­ver­kehrsbehörden, den Straßenbaulastträgern und der Polizei werden Unfall­häufungsstellen analysiert und anschließend Lösungen zu deren Beseitigung erarbeitet und umgesetzt;
  • Teilnahme an Sitzungen und Begleitung der Verkehrsschauen bei den Straßen­­verkehrsbehörden: durch die sorgfältige Durchführung von Verkehrs­schauen können präventiv Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden;
  • Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen;
  • Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften bei der Auf­stellung und Entfernung von Verkehrszeichen im Regierungsbezirk;
  • Ansprechpartnerin für verschiedene Belange, insbesondere in der Funktion als Mittelbehörde zwischen dem Verkehrsministerium und dem kommunalen Bereich.

Wichtig: Die straßenverkehrsbehördlichen Angelegenheiten für die Autobahnen in den Regierungsbezirken sind am 01.01.2021 von den Bezirksregierungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übertragen worden.

  • Genehmigung der Lang-LKW Strecken. Die Bezirksregierung Köln bezieht die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Kreise sowie den Landesbetrieb Straßenbau mit ein, um die beantragten Strecken auf ihre Geeignetheit zur Befahrung zu prüfen. Die Bezirksregierung Köln bescheidet diesen Antrag. Eine geeignete Strecke wird in die Positivliste des Bundes eingetragen.
  • Alle rechtlichen Fragen zum Straßenverkehrsgesetz und der Straßen­verkehrs­ordnung.
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.

Die Bezirksregierung Köln hat auch die Fachaufsicht über die Straßenverkehrs­behörden im Rahmen von Fahrschulen und Fahrlehrern, Fahrschul­über­wachung, Fahrschulausbildungsstätten und Fortbildung von Fahrlehrern.

Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Köln es sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrs- und Transportleistungen für Personen und Güter im Regierungsbezirk Köln nach­haltig zu gewährleisten. Hierfür ist ein effizientes, umweltverträgliches und regionales Mobilitätsmanagement erforderlich. Dafür wurde im Jahr 2013 unter der Feder­füh­rung der Bezirksregierung Köln ein Gremium zur Koordinierung des Regionalen Baustellen­ma­­­nage­ments gegründet, das bundesweit einmalig ist und aktuell von Herrn Regie­rungs­­präsident Dr. Thomas Wilk geleitet wird.

Die regelmäßige Koordinierung zwischen den Planungsträgern für den Straßen- und Schienenverkehr innerhalb der Regionen Köln-Leverkusen und Bonn-Rhein-Sieg stellt sicher, dass überlagernde Baumaßnahmen und somit unnötige Staus vermieden werden. Mitglieder dieses Gremiums sind: Verkehrsministerium NRW, Autobahn GmbH, örtliche Verkehrsbehörden, Straßen- und Schienenbaulastträger, Polizei, Versorgungsträger, Vertriebs- und Logistikverbände, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Köln-Messe, Flughafen Köln-Bonn, Technische Hochschule und örtliche Großunternehmen.