Bezirksregierung
Köln

Brandschutz

Die Bezirksregierung überwacht als Aufsichtsbehörde, ob die Kreise, kreisfreien Städte und Werkfeuerwehren ihren Aufgaben im Feuerschutz gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ordnungsgemäß nachkommen.

Freiwillige Feuerwehren

Mittlere und große kreisangehörige Städte müssen hauptamtliche Einsatzkräfte vorhalten. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde prüft die Leistungsfähigkeit dieser Freiwilligen Feuerwehr und erteilt eine Ausnahme zur Vorhaltung von hauptamtlichen Feuerwehrkräften gemäß § 10 BHKG für die Dauer von maximal fünf Jahren. Die Leistungsfähigkeit dieser Feuerwehren wird durch ein einheitliches Controlling überprüft.

Berufsfeuerwehren

Gemäß § 8 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können große kreisangehörige Gemeinden neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu nach dem BHKG verpflichtet. Im Regierungsbezirk Köln unterhalten die die Städte Aachen, Bergisch Gladbach, Bonn, Köln und Leverkusen eine Berufsfeuerwehr.

Werkfeuerwehren

Die Bezirksregierung Köln trifft insbesondere Entscheidungen über die Anerkennung und Anordnung von Werkfeuerwehren gemäß § 16 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Im Regierungsbezirk Köln befinden sich eine Reihe besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe. Diese sind verpflichtet eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Die Werkfeuerwehren werden regelmäßig durch die Bezirksregierung Köln in einem Intervall von fünf Jahren überprüft.

Informationssystem Gefahrenabwehr NRW

Das „Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen“ (IG NRW) stellt eine Übersicht der Ressourcen und Ausstattungen der Hilfsorganisationen zur Verfügung. Dafür müssen die Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und das Land die Daten einpflegen. Dadurch kann das System bei verschiedenen Einsatzlagen zur Unterstützung dienen.

Zuweisung Zusätzliche Einsatzbereiche für die Feuerwehren

Die Bezirksregierung Köln kann den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen.

Feuerwehr-Ehrenabzeichen

Die Bezirksregierung Köln bearbeitet die Anträge von vorgeschlagenen Personen, denen das Feuerwehr-Ehrenabzeichen „Verdienste im Feuerschutz“ verliehen werden soll. Dies kann für 25-, 35- und 50-jährige aktive Dienstzeit in Silber, Gold und Gold mit Kranz verliehen werden. Zudem gibt es für herausragende Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz das Verdienst-Ehrenabzeichen in Silber und Gold.

Aus- und Fortbildung sowie Förderung

Die Bezirksregierung Köln koordiniert die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen von Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren.

Auch in die Förderung des Feuerschutzes mit Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Köln eingebunden.