Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für den Abschluss und die Vermittlung von Pferdewetten (Buchmacher und Totalisatoren).
Wer als Rennverein einen Totalisator aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde im Inland betreiben oder als Buchmacher gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis der Bezirksregierung. Auch die Örtlichkeiten, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, sind erlaubnispflichtig.
Als Buchmacher darf nur zugelassen werden, wer u.a. den Nachweis erbringt, dass er seiner Person nach die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bietet und die zur Ausübung des Buchmachergewerbes erforderliche kaufmännische Befähigung besitzt.
Zur Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten und sonstigen öffentlichen Glücksspielen berechtigt die Buchmacher- oder Totalisatorenerlaubnis nicht.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren erhalten Sie bei dem angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Dienstleistung / Produkt | Gebühr |
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Erteilung der Erlaubnis eines Buchmachers: | 600,- bis 8.200,- Euro |
Für die Zulassung der Wettannahmestellen und Buchmachergehilfen fallen zusätzliche Gebühren an.